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An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist die Stelle 

der*des Rektor*in
(all genders welcome)
(Besoldungsgruppe W 3 zuzüglich Funktionszulage)

Kennziffer: 210002/2025

für die Amtszeit vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2029 zu besetzen.

Beschreibung

Die Hochschule Neubrandenburg hat seit ihrer Gründung im Jahre 1991 unverwechselbare Kompetenzfelder in den Bereichen angewandte Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer ausgebildet. Sie ist das wissenschaftliche Zentrum der Region. Durch die enge Zusammenarbeit mit Praxispartnern von Unternehmen und Einrichtungen der verschiedensten Branchen sind Studium, Lehre und Forschung an unserer Hochschule sehr anwendungsbezogen ausgerichtet. Aufgrund ihrer überschaubaren Größe und der familiären Atmosphäre fühlen sich die Studierenden hier sehr gut betreut.

Die Hochschule Neubrandenburg bildet gegenwärtig in 36 Studiengängen an vier Fachbereichen ca. 2.200 Studierende aus. Mit über 280 Beschäftigten, darunter 83 Professorinnen und Professoren ist die Hochschule eine bedeutende Arbeitgeberin im östlichen Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns. Das gegenwärtige Jahresbudget beträgt ca. 25 Mio. €. Hinzu kommen ca. 4 Mio. € Drittmittel.

Voraussetzungen

Gesucht wird eine führungserfahrene und dialogorientierte Persönlichkeit, die ein hohes Engagement bei der Weiterentwicklung der strategischen Ziele der Hochschule, der Hochschulstrukturen sowie der umfangreichen Beziehungen der Hochschule im regionalen, nationalen und internationalen Bereich im Einvernehmen mit den Selbstverwaltungsgremien erwarten lässt.

Die*Der Rektor*in ist Mitglied des Rektorats, welches die Hochschule leitet. Sie*Er vertritt die Hochschule nach außen, führt im Rektorat den Vorsitz und hat dort die Richtlinienkompetenz inne. Sie*Er trägt die Gesamtverantwortung für die Hochschule. Die*Der Rektor*in ist Dienstvorgesetzte*r des Hochschulpersonals. Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (siehe unter http://www.landesrecht-mv.de).

Zur*m Rektor*in kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulbildung besitzt (Promotion erwünscht), aufgrund einer mindestens dreijährigen verantwortlichen Tätigkeit in Wissenschaft und Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie*er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist, und während der ersten Amtszeit die für die Beamt*innen des Landes maßgebliche Regelaltersgrenze nicht erreicht. Wird die*der Rektor*in aus einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Zeit bestellt, wird sie*er in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen; anderenfalls wird das Amt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt.

Die*der Rektor*in wird vom Erweiterten Senat der Hochschule Neubrandenburg gewählt und von der Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestellt. Die Wiederwahl ist möglich.

Ansprechpartner

Für Rückfragen steht Ihnen die Auswahlkommission per E-Mail unter wahl2025@hs-nb.de zur Verfügung.

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